Die Mitglieder haben am 21. März 2015 eine neue Satzung beschlossen. Die Arbeiterwohlfahrt Dienheim ist nun auch ein eingetragener Verein. Mit Beschluss vom 30. Juni 2015 erfolgte durch das Amtsgericht Mainz der Eintrag in das Vereinsregister (VR 41383).

Satzung